Antragstellung
Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit uns in der Fahrschule. Wir erklären Ihnen alle notwendigen Schritte, um einen Führerschein zu erhalten oder ihn entsprechend Ihren Einschränkungen anzupassen.
- Ausfüllen des Führerschein- /
 Umschreibungsantrages für die
 Fahrerlaubnisbehörde
- Vermittlung eines körperlichen
 Gutachtens (z.Bsp: durch DEKRA ,
 TÜV, Arzt mit verkehrsmedizinischer
 Berechtigung)
- Vorbereitung und Durchführung der
 Begutachtungsfahrt (bei DEKRA)
- Hilfestellung zum Umbau Ihres 
 Fahrzeuges entsprechend Ihren
 Beeinträchtigungen (Firma Kelber in
 Kölsa bei Leipzig
 www.autoservice-kelber.de)
Fahrzeug und Fahrausbildung
Die Ausbildung von behindertenMenschen erfordert eine besondere
Verantwortung und Ausstattung - nicht jede Fahrschule ist dafür geeignet!
Wir können Ihnen die Ausbildung bei
folgenden Einschränkungen ermöglichen:
- für querschnittsgelähmte Personen
 (Arme funktionstüchtig)
- für links- / rechtsseitig gelähmte
 Personen
- Beinamputationen links/rechts
- einseitige Hand-, Unterarm-, 
 Armamputationen (mindestens ein
 Bein funktionstüchtig)
 


 Handbedienung für Bremse und Gas mit mechanischem Tempomat
Handbedienung für Bremse und Gas mit mechanischem Tempomat
